Menü

 

 

 - HOME

 

 - TÖNUNGSFOLIEN

 

 - FOTOGALLERIE

 

 - HÄUFIGE FRAGEN

 

 - KONTAKT/PREISE

 

- WICHTIGE HINWEISE

 

 - IMPRESSUM

 

 

 

       Herzlich Willkommen bei Scheibentönung Bremen

 

 

 

Gesetzliche Bestimmungen :

Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:

  • an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten) das Tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichem Außenspiegel an der Beifahrerseite des Fahrzeuges zulässig.
  • Bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichen Bremslicht ausgestattet sind, ist die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, folienfrei zu lassen.
  • Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
  • Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein. Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG). Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen

 

 

Bringen Sie in Ihrem eigenen Interesse ein recht sauberes Fahrzeug mit (innen und außen) Sie brauchen die Scheiben nicht von innen zu reinigen, dies wird sehr gründlich von uns erledigt. Sollten Sie alte Klebereste o.ä. auf den Scheiben haben, so teilen Sie uns dieses Bitte unbedingt mit. Das entfernen alter Folie oder Klebereste ist mit weiteren Kosten verbunden. Entfernen Sie Bitte Kindersitze etc. von den Rückbänken und halten Sie den Kofferraum frei, da hier gearbeitet wird. (Nicht bei Limousinen) Bei Limousinen entfernen Sie Bitte wenn möglich zuvor die hinteren Kopfstützen, oder klappen diese um. Bei Transportern Bitten wir Sie die Sitze umzuklappen und keine Baumaterialien im Fahrzeug zu lassen, die den Arbeitsablauf behindern könnten. Bitte erledigen Sie diese Vorarbeiten wenn möglich schon vor der Abgabe.

 

 

 

 

 

Telefon 0421 - 278 19 888 • Mobil 0176 - 23 32 45 32